Im direkten Vergleich zu anderen Versicherungen, sind Haftpflichtversicherungen gerade auch in Hinblick auf ihre umfangreichen Leistungen sehr kostengünstig. Alleinstehende können sich selbst für unter 50 Euro im Jahr versichern, Tarife für Familien sind nur minimal teurer. Ein Vergleich der Haftpflichtversicherung lohnt sich also. Allerdings sollten Interessierte nicht nur auf den Preis der Versicherung achten, sondern das individuelle Preis-Leistungs-Verhältnis aller in Frage kommenden Anbieter vergleichen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im Falle eines Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Kommt es zum Schadensfall, prüft die Versicherung zunächst den Anspruch. Dieser kann entweder abgewehrt oder stattgegeben werden, in diesem Fall zahlt die Versicherung für die entstandenen Schäden. Die Höhe der abgedeckten Kosten variiert je nach vereinbarter Deckungssumme. So können Versicherungsnehmer über ihren Anbieter bis zu einer Höhe zweistelliger Millionenbeiträge geschützt werden.
Bei der Auswahl Ihrer Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht nur auf eine hohe Deckungssumme für Schäden an Dritten achten, sondern auch auf folgende Leistungen:
Partner und Kinder können über Familientarife schnell und problemlos mitversichert werden. Bei Kindern gilt es allerdings das Alter für die Schuld- bzw. Deliktfähigkeit zu beachten. Regulär können Kinder erst ab einem Alter von sieben Jahren, im Straßenverkehr ab zehn Jahren haftbar gemacht werden. Kommt es durch deliktunfähige Kinder zum Schadensfall, so haften weder die Eltern noch die Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden. Die Haftpflichtversicherung greift erst dann, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Durch zusätzliche Bausteine können auch deliktunfähige Kinder versichert werden.
Die familiäre Haftpflichtversicherung gilt auch gegenüber erwachsenen Kindern, die weder über eine abgeschlossene Schule, Hochschul- oder Berufsausbildung verfügen. Hierbei ist es unwichtig, ob die mitversicherten Kinder im Elternhaus leben oder nicht. Die Partner oder Kinder des in der Familienversicherung inbegriffenen Kindes sind nicht mitversichert. Haustiere sind von den Leistungen der Versicherung ebenfalls ausgeschlossen, können jedoch über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung geschützt werden.
Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung definieren Versicherungsnehmer und Anbieter eine maximale Deckungssumme, die für den Schadensfall zur Verfügung steht. Als Versicherungsnehmer können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen. Gerade in Hinblick auf oft horrende Schadensersatzsummen bei Personenschäden ist es ratsam, eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen zu vereinbaren. Versicherte können zusätzlich eine Selbstbeteiligung vereinbaren, durch die sie einen vereinbarten Satz der zu zahlenden Kosten selbst tragen. Die Beiträge für Tarife mit Selbstbeteiligung sind zwar günstiger, allerdings muss der Eigenanteil im Schadensfall direkt selbst geleistet werden können.