Die Sterbegeldversicherung lässt sich handhaben wie jede andere Kapitallebensversicherung. Der Beitrag wird in monatlichen Beiträgen gezahlt, kann auf Wunsch je nach Versicherer allerdings auch in anderen Abständen erfolgen. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers eine vorab vereinbarte Versicherungssumme, die zur Deckung der anfallenden Beerdigungskosten genutzt werden kann.
Wie hoch die Versicherungsbeiträge für den Versicherten ausfallen, hängt unteranderem von dessen Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, der Versicherungssumme und etwaigen Vorerkranken ab. Zudem ist auch eine begrenzte Beitragszahlung möglich, in der vor allem junge Versicherungsnehmer nur bis zu ihrem 65. Lebensjahr Beiträge zahlen. Diese fallen in der Regel höher aus, als bei einer längeren Beitragszahlung.
Der große Vorteil einer Sterbegeldversicherung liegt in deren Umgang mit dem angesparten Kapital. Dieses wird als Schonvermögen bezeichnet und im Falle des Bezugs von Sozialleistungen zur Unterstützung der Rente oder Pflege nicht angerechnet. Das für die Beerdigung vorgesehene Kapital muss somit nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden und garantiert dem Versicherten eine würdevolle Bestattung.
Ist absehbar, dass die Bestattungskosten nicht durch das Erbe beglichen werden können, ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte allerdings geprüft werden, ob ein Sterbegeld bereits durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt beispielsweise die Zahlung eines Sterbegelds für Beamte, das das Zweifache des letzten Dienst- oder Ruhegehalts beträgt. Auch einige Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten Sterbegeld nach Arbeits- oder Tarifvertrag oder der betrieblichen Altersversorgung. Unterstützt der Arbeitgeber die Hinterbliebenen eines Angestellten in Form von Sterbegeld, ist der Abschluss einer zusätzlichen Sterbegeldversicherung meist wenig sinnvoll. Ein später Abschluss im Alter von 50 bis 65 Jahren ist grundsätzlich ebenfalls möglich; eine Einmalzahlung ist in Hinblick auf die altersbedingt hohen Beitragskosten sinnvoll.
Da sich Sterbegeldversicherungen als Kapitallebensversicherungen verstehen, können sie wie jede andere Versicherung auch gekündigt werden. Die Kündigungsfrist hängt dabei vom vereinbarten Zahlungsturnus ab. Der Versicherungsnehmer erhält im Kündigungsfall den aktuellen Rückkaufwert erstattet. Dieser ist im Vergleich zu der Summe der gezahlten Beiträge geringer, da die Versicherer anfallende Verwaltungskosten und Gebühren abziehen. Neben der Kündigung haben Versicherte auch die Möglichkeit, die Beitragszahlung ihrer Versicherung auszustellen, sobald ein festgelegter Mindestwert eingezahlt wurde. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, im Todesfall steht den Hinterbliebenen allerdings nur ein geringerer Betrag zur Verfügung.
Je nach Leistung muss das ausgezahlte Sterbegeld versteuert werden. Sterbegeld, das vom Arbeitgeber an die Hinterbliebenen gezahlt wird, muss als sonstiger Bezug versteuert werden. Dies gilt sowohl für Beamte als auch Angestellte. Das Sterbegeld ist sozialabgabenfrei, ist allerdings lohnsteuerpflichtig nach der Lohnsteuerklasse des Empfängers. Todesfallleistungen, die aus Sterbegeldversicherungen erhalten werden, müssen nicht mit der Einkommenssteuer versteuert werden. Bei der Kündigung der Versicherung wird die Einkommenssteuer in der Rückkaufsumme verrechnet.