Grundsätzlich gilt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland als Pflichtversicherung. Wer ein Anrecht auf Versicherung durch einen gesetzlichen Anbieter hat, ist in Deutschland strikt geregelt. So ist die gesetzliche Krankenversicherung für alle Personen zuständig, die unterhalb der sogenannten Einkommenspflichtgrenze der privaten Krankenversicherer liegen. Angestellte, die mehr verdienen als in der Einkommenspflichtgrenze verlangt, können sich privat krankenversichern lassen. Selbstständige und Studenten haben eine Sonderstellung. Während es für Studenten über 25 einen einheitlichen Studenten-Tarif gibt, können sich Selbstständige nur freiwillig gesetzlich krankenversichern. Eine weitere Ausnahme bilden Beamte, die durch ihren Arbeitgeber privat versichert werden.
Anders als bei den privaten Kassen, bietet die gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Zusätzlich bietet die GKV im Krankheitsfall des Kindes ein so genanntes Kinderkrankengeld, das dann ausgezahlt wird, wenn ein Elternteil aufgrund der Pflege eines erkrankten Kindes nicht zur Arbeit gehen kann.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden prozentual am Einkommen des Versicherten berechnet. 2018 belief sich der Gesamtbeitrag auf rund 15,6 Prozent. 14,6 Prozent machen den Sockelbeitrag aus, der zu je 7,3 Prozent zwischen Versicherungsnehmer und dessen Arbeitgeber aufgeteilt wird. Zusätzlich zum Sockelbetrag wird ein kassenindividueller Zusatzbeitrag fällig, der je nach Anbieter in seiner Höhe variiert. Im Durchschnitt betragen die Zusatzbeiträge rund 1,0 Prozent, die komplett vom Versicherungsnehmer getragen werden. Freiwillig Versicherte zahlen hingegen den vollen Sockelbeitrag.
Trotz des gesetzlich definierten Krankenkassenbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung können Pflichtversicherte bei der Wahl ihrer Kasse Geld sparen. Denn viele gesetzliche Versicherer bieten ihren Mitgliedern spezielle Tarife an, in denen der Versicherungsnehmer Rückerstattungen oder Mehrleistungen erhält.
Die Leistungen für gesetzliche Krankenversicherungen sind gesetzlich festgelegt. Grundleistungsbausteine wie Behandlungen durch einen Haus- oder Facharzt, notwendige Behandlungen im Krankenhaus sowie eine zahnmedizinische Grundversorgung werden durch alle gesetzlichen Kassen abgedeckt. Darüber hinaus bieten einige Versicherer ihren Mitgliedern Extraleistungen an, die je nach Kasse variieren. Wenn Sie herausfinden wollen, welche gesetzliche Krankenversicherung das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie bietet, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu unseren Beratungspartnern aufzunehmen!
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung problemlos wechseln. Einen Stichtag als Kündigungsfrist gibt es, anders als bei den meisten Versicherungen, nicht. Die Kündigung der Versicherung erfolgt schriftlich und muss zwei Monate im Voraus zum Monatsende eingehen. Nach dem Wechsel sind Sie 18 Monate an Ihre neue gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Auch bei der Krankenversicherung verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Versicherung die Kosten erhöht, ohne die Leistungen anzupassen. Hier gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Doch eine Kündigung der Krankenversicherung ist nicht Ihre einzige Alternative, um Kosten zu senken. Viele Versicherer bieten Wahltarife an, mit denen Sie Zusatzleistungen erhalten oder Kosten erstattet bekommen.