Bausparen

Der klassische Weg ins Eigenheim

  • Verschiedene Fördermöglichkeiten
  • Bausparvertrag für Hausbau, -kauf, -umbau nutzen
  • Auch zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll
  • Verschiedene Angebote jetzt vergleichen

Den Wunsch vom Eigenheim

Mit Bausparen langfristig verwirklichen
Für viele Deutsche ist ein Eigenheim einer der Bausteine für einen finanziell abgesicherten Ruhestand. Um sich den Traum vom Haus erfüllen zu können, wird vor allem ein ausreichend großes Kapital benötigt. Bausparen ist eine zuverlässige Lösung, um langfristig und sicher Kapital für den Immobilienerwerb oder -umbau anzulegen. Bausparverträge erfreuen sich vor allem wegen ihrer gleichbleibenden Verzinsung und der gesetzlichen Absicherung des Guthabens bis 100.000 Euro größter Beliebtheit.
Zwar ist der Zinssatz in der Ansparphase vergleichsweise gering, dafür steigt er nicht und garantiert somit ein gleichmäßiges Wachstum des Kapitals. Zusätzlich können Sie Ihren Bausparvertrag mit unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten kombinieren. Nutzen Sie unser Angebot, um einen Top-Berater in Ihrer Nähe zu finden.

Bausparen: So funktioniert’s!

Bausparen ist ein beliebtes Mittel, um Kapital für den Hausbau, -erwerb oder -umbau anzusparen. Der Bausparvertrag selbst ist eine Kombination aus Immobilienfinanzierung und Sparplan. Zu Beginn des Vertrags legt der Versicherungsnehmer, wie auch bei jeder anderen Versicherung, eine Sparsumme fest. Diese wird in zwei Phasen angespart (An- oder Sparphase) bzw. von der Bausparkasse als Kredit ausgezahlt (Tilgungs- oder Darlehensphase). Zusätzlich gibt es bei einigen Anbietern noch die Zuteilungsphase.

Während der Ansparphase spart der Versicherungsnehmer Kapital an, dessen Höhe zwischen 30 und 50 Prozent der Bausparsumme beträgt. Das angesparte Kapital wird durch die Bausparkasse niedrig, dafür aber gleichbleibend verzinst. Da der Guthabenzins während der Sparphase niedriger ist als regulär üblich, fallen die Kreditzinsen in der Tilgungsphase dafür niedriger aus. Hat der Versicherungsnehmer die Summe seiner Ansparphase erreicht, gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif. Als Bausparer haben Sie an diesem Punkt mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können sich das in der ersten Phase angesparte Kapital auszahlen lassen. Dieses Geld können Sie auch für anderweitige Zwecke wie den Kauf eines Autos verwenden. Danach steigen Sie in die Darlehensphase ein und zahlen einen monatlichen Kredit an die Bausparkasse. Das Darlehen darf allerdings nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
  • Sie lassen das angesparte Kapital der ersten Phase bei der Bausparkasse und treten Ihr Darlehen nicht direkt an. So können Sie weiterhin verzinst Kapital ansparen, verringern dabei aber auch Ihren Darlehensanspruch. Dieser besteht jedoch nur zehn Jahre, danach darf die Bausparkasse Ihren Vertrag kündigen.
  • Sie können sich zudem nur Ihr Bausparguthaben auszahlen lassen, ohne das Darlehen anzutreten. Ihr Vertrag endet dann.

Als Beispiel: Ihre vereinbarte Bausparsumme beträgt 50.000 Euro bei 40 Prozent Mindestansparsumme. In der Ansparphase müssen Sie mindestens 20.000 Euro ansparen, die restlichen 30.000 Euro bekommen Sie als Darlehen von Ihrer Bausparkasse. Sparen Sie monatlich 250 Euro, haben Sie Ihre Mindestansparsumme nach weniger als sieben Jahren erreicht. Neben den monatlichen Beiträgen der Ansparphase und der Darlehenszinsen fallen beim Bausparen noch weitere Kosten wie Abschluss- und Kontoführungsgebühren an. Kontoführungsgebühren dürfen laut Urteil des Bundesgerichtshofes nur in der ersten Phase erhoben werden, in der Darlehensphase gelten sie als unzulässig. Die Abschlussgebühren betragen in der Regel zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bezogen auf unsere Beispielsumme von 50.000 Euro betrüge die Abschlussgebühr zwischen 500 und 800 Euro.

Der klassische Weg ins Eigenheim

Staatliche Förderungs­möglichkeiten beim Bausparen

So wie bei anderen Versicherungsvarianten können Sie auch beim Bausparen von vier staatlichen Förderungen profitieren:

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro können freiwillig vom Arbeitgeber zugezahlt werden.
  • Arbeitnehmersparzulage: Für die Arbeitnehmersparzulage müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Der Arbeitgeber muss VL auszahlen. 2. Das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers muss bei Singles unter 17.500 Euro, bei Familien unter 35.800 Euro liegen. 3. Der Bausparvertrag muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Bausparern stehen dann Zuwendungen zwischen 43 bis 123 Euro pro Jahr bei Singles und bis zu 246 Euro bei Verheirateten zu.
  • Wohnungsbauprämie: Eine Wohnungsbauprämie erhält, wer seinen Vertrag zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzt und weniger als 25.600 Euro (Singles) oder 51.200 Euro (Verheiratete) jährlich verdient. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Sparsumme und liegt bei maximal 45 Euro (Singles) oder 90 Euro (Verheiratete) pro Jahr.
  • Wohn-Riester: Bausparer, die auf die Wohn-Riester setzen möchten, müssen einige Punkte erfüllen, um für die Förderung in Frage zu kommen. Der Vertrag darf nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, der Versicherungsnehmer muss gesetzlich rentenversichert sein und mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlen. Im Gegenzug zahlt der Staat jedem Sparer 175 Euro als persönliche Zulage im Jahr, die pro Kind um bis zu 300 Euro ergänzt werden kann. Maximal sind bis zu 2.100 Euro pro Jahr über die Wohn-Riester möglich.

Bausparen eignet sich vor allem für längerfristig geplante Investitionen. Besonders vorteilhaft sind die Planbarkeit und Sicherheit des Vertrags: Die Bausparsumme ist zu einem vorbestimmten Zeitpunkt verfügbar und wird darüber hinaus mit einem gleichbleibenden Zinssatz angelegt.

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